Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Bundesverband!
Der Bundesverband Deutscher Kinder- und Jugendmuseen bietet zwei Formen der Mitgliedschaft:

Ordentliche Mitglieder können werden:
Institutionen und gemeinnützige Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, bzw. deren Teile, deren Hauptzweck es ist, ein eigenes Kinder- und Jugendmuseum zu betreiben.

Außerordentliche Mitglieder können werden:
a) natürliche Personen, die bereit sind den Vereinszweck zu unterstützen und zu fördern,
b) Förderer, die bereit sind, die Vereinszwecke in der Öffentlichkeit aktiv zu fördern und zu unterstützen.

Die Aufnahme von neuen Mitgliedern erfolgt nach schriftlichem Antrag durch die Mitgliederversammlung. Ordentliche Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt, außerordentliche Mitglieder dagegen nicht. Der Jahresbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder seit 2015 85 Euro, für außerordentliche Mitglieder 45 Euro.

Bei ordentlichen Mitgliedern wird um die Vorlage einer Vereinssatzung, bzw. bei kommunalen Trägern um eine Bestätigung gebeten, die die Zielsetzung der Einrichtung nachweist. Bei der Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern wird erwartet, dass der Antrag durch einen Vertreter / eine Vertreterin persönlich auf der Mitgliederversammlung gestellt wird.

Den Mitgliedern stehen Tagungen, Fortbildungsangebote sowie Beratungsangebote offen. Außerdem erhalten sie innerverbandliche und fachliche Informationen. Alle Antragsteller werden in der Regel sofort, also auch vor der jeweils nächsten Mitgliederversammlung in den Kommunikationsfluss des Bundesverbandes einbezogen.